1. Ihre Bestellung
Sie bestellen Römergas über unser Internetportal www.roemergas.de. Dazu benötigen wir u. a. folgende Informationen:
- Ihre Zählernummer (bei Eingabe in unserem Bestellformular ohne Leerzeichen)
- den Namen Ihres derzeitigen Anbieters (nicht bei Neueinzug)
- die Adresse der Lieferstelle
- Ihre Kundennummer bei Ihrem derzeitigen Anbieter (nicht bei Neueinzug)
- Ihre Bankverbindung
Für eine zügige Abwicklung empfehlen wir Ihnen, bei Römergas den gleichen Vertragspartner anzugeben, wie bei Ihrem bisherigen Versorger. So können wir sicherstellen, dass die Kommunikation mit Ihrem bisherigen Versorger reibungslos funktioniert. Umgehend nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, können Sie zusätzlich auch noch eine Rechnung Ihres alten Versorgers an uns senden (Fax: 0651 717-1269 oder E-Mail:
kontakt@roemergas.de).
Bitte halten Sie sich bei einem Anbieterwechsel an die vertraglich festgelegten Fristen. Sollten Sie noch länger als sechs Monate bei Ihrem bisherigen Versorger vertraglich gebunden sein, können wir Sie nicht mit Gas beliefern (siehe hierzu auch: Was passiert, wenn ich bei meinem bisherigen Versorger noch länger als 6 Monate vertraglich gebunden bin?)
2. Ihre Kündigung beim bisherigen Versorger und die weitere Vorgehensweise
2.1. SWT kündigt bei Ihrem bisherigen Versorger
Wir kündigen in Ihrem Auftrag den Gasliefervertrag bei Ihrem bisherigen Versorger. Sie haben uns hierzu beim Bestellvorgang eine Vollmacht erteilt. Ihr bisheriger Versorger ist dazu verpflichtet, uns (SWT) diese Kündigung innerhalb von zehn Werktagen zu bestätigen.
Sofern Sie schon selbst Ihren Gasvertrag gekündigt haben, so ist dies nur von Vorteil. Wir kündigen im Ablauf sicherheitshalber noch einmal bei Ihrem alten Versorger für Sie.
2.2 Ihr bisheriger Versorger meldet sich beim Gasnetzbetreiber als Versorger ab
Diese Abmeldung ist nötig, um Ihre Versorgung mit Römergas aufnehmen zu dürfen.
2.3 SWT meldet Ihre Gasversorgung beim zuständigen Gasnetzbetreiber an.
Voraussetzung dafür, dass wir Sie mit Gas versorgen dürfen, ist der Abschluss eines gültigen Lieferantenrahmenvertrags zwischen uns (SWT) und Ihrem Gasnetzbetreiber. Diesen Lieferantenrahmenvertrag schließen wir ab, sobald ein Kunde im Gebiet eines Gasnetzbetreibers von uns mit Gas beliefert wird. Sollte für Ihre Lieferstelle noch kein solcher Vertrag bestehen, kann sich der Wechselprozess um ca. weitere vier Wochen verlängern.
3. Belieferung durch Römergas
Der Gasnetzbetreiber informiert uns, sobald ihm die Abmeldung Ihres bisherigen Versorgers und die Römergas-Anmeldung vorliegen. Dann erhalten Sie eine Vertragsbestätigung von uns (SWT) per E-Mail.